Kosten & Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkassen
Seit dem Jahr 2000 übernehmen die gesetzlichen Kassen nur noch in besonderen Ausnahmefällen die Behandlungskosten - so z. B. bei lebendbedrohlichen Erkrankungen. Bitte informieren Sie sich im persönlichen Gespräch mit uns. Bei der inzwischen mehrfach geänderten Erstattungspraxis der Versicherungen sind kaum allgemein gültige Aussagen möglich.
Private Krankenversicherungen / Beihilfe
In der Regel werden die Kosten der HBO-Therapie sowohl von den privaten Versicherungen als auch von den Beihilfestellen nach § 6 der Bundesbeihilfeverordnung oder der Heilfürsorge auf Antrag übernommen. Den Ablauf der Kostenübernahme-Beantragung übernehmen wir für Sie.